Deutschland setzte die Verbandsklagen-RL 2020/1828 im Oktober 2023 nach langen und kontroversen rechtspolitischen Diskussionen um. Herausgekommen sind eine moderate Reform der Unterlassungsklage und eine neue Abhilfeklage, die einige Elemente der 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage, teilweise modifiziert, übernommen hat, aber auch ein neues mehrstufiges Verfahren mit einem hochkomplexen Verteilungsmechanismus bei Obsiegen des klagenden Verbraucherverbands geschaffen hat. Gleichzeitig wurden einige Hürden, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung von Abhilfeklagen, und bei der Verjährungsregelung eingebaut, die eine zu hohe Belastung der Wirtschaft verhindern sollen. (FN )

