vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Flaschenpfand": keine Einrechnung in Gesamtpreis

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2023/7VbR 2023, 4 Heft 1 v. 13.4.2023

Nach den Schlussanträgen von GA Emiliou in der Rs C-543/21 ist der rückerstattbare Pfandbetrag, der auf Mehrwegbehälter erhoben wird (hier: bei Getränken und Joghurt im Glas), nicht vom "Verkaufspreis" iSd Art 2 lit a Preisangaben-RL 98/6/EG umfasst und darf daher separat zum Produktpreis angegeben werden.

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!