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Dieselskandal: Herstellerhaftung bei "Thermofenster"

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2023/2VbR 2023, 3 Heft 1 v. 13.4.2023

Nach dem EuGH (C-100/21 , Mercedes-Benz Group) schützen Art 18 Abs 1, Art 26 Abs 1 und Art 46 Rahmen-RL 2007/46/EG iVm Art 5 Abs 2 Typgenehmigungs-VO (EG) 715/2007 neben allgemeinen Rechtsgütern die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kfz gegenüber dem Hersteller, wenn dieses mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist (hier: Schutzgesetzcharakter iSd § 823 Abs 2 BGB, in Ö: § 1311 ABGB; ggt noch BGH VI ZR 252/19).

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