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Privathaftpflichtversicherung: "Gefahr des täglichen Lebens"

RechtsprechungJudikaturN. N.VbR 2021/84VbR 2021, 151 Heft 4 v. 26.7.2021

Bei einem äußerst waghalsigen Fahrmanöver mit einem leistungsstarken Motorboot im alkoholisierten Zustand, bei dem ein Mitfahrer ins Wasser fiel und von der Schiffsschraube des sich rückwärts bewegenden Motorboots erfasst und tödlich verletzt wurde, handelt es sich nicht um eine "Gefahr des täglichen Lebens", die von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt wäre.

7 Ob 47/21v

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