Die Anfechtung einer Pauschalpreisvereinbarung beim Werkvertrag wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) ist grundsätzlich möglich.
Ein Werkunternehmer kann auch nach dem rechtswirksamen Vertragsrücktritt des Werkbestellers wegen Verzugs (§ 918 ABGB) der auf den Ersatz des Nichterfüllungsschadens gerichteten Schadenersatzklage die Einrede der laesio enormis erfolgreich entgegenhalten.