Bei der gesetzlich gewährten facultas alternativa des KuKuSpoSiG ist das alleinige Anbieten des Gutscheins nicht ausreichend, damit sich der Schuldner von seiner ursprünglichen Pflicht zur Rückzahlung des gesamten Ticketpreises befreien kann. Es bedarf - dem Wortlaut des Gesetzes folgend - der tatsächlichen Übergabe eines solchen Gutscheins.
15 C 468/20p