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Gewährleistung: Überprüfungsmöglichkeit des Mangels

RechtsprechungJudikaturN. N.VbR 2021/75VbR 2021, 140 Heft 4 v. 26.7.2021

Den Übernehmer trifft die Obliegenheit, dem Übergeber die Überprüfung des behaupteten Mangels zu ermöglichen und bei Anwendbarkeit von § 8 Abs 2 KSchG bei Tunlichkeit die Sache zu übersenden, oder bei Wahl des Übergebers diesem die Abholung (argumento a maiore ad minus) der Sache zu gestatten.

8 Ob 5/21z

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