Eine Klausel in einem aleatorischen Vertrag (hier: Terminverlust und pauschaler Abschlag iHv 5 %/Jahr beim Aktienleasing) ist missbräuchlich, wenn sie aus Ex-ante-Sicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Umständen zu einem erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnis der Rechte und Pflichten zu Lasten des Verbrauchers führen kann. Das gilt auch dann, wenn dieses Missverhältnis nur unter bestimmten Umständen eintreten oder die Klausel unter anderen Umständen den Verbraucher begünstigen würde.