Der EuGH hat in seiner E 11. 11. 2020, C-61/19 , , zu den Erfordernissen einer datenschutzrechtlichen Einwilligung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern umfassend Stellung genommen. Zur Erfüllung der vom Gerichtshof aufgestellten Anforderungen bedarf die praktische Umsetzung nicht bloß einer maßgeschneiderten Gestaltung der Einwilligungserklärung im Einzelfall, sondern auch eines Systems, das die Einhaltung datenschutzrechtlich zulässiger Abläufe zum Vertragsabschluss sicherstellt.