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DSGVO: Marketinginformationen als personenbezogene Daten

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/56VbR 2021, 104 - 105 Heft 3 v. 17.5.2021

Statistische Wahrscheinlichkeitsaussagen, die nicht bloße Prognose- oder Planungswerte darstellen, sondern subjektive und/oder objektive Einschätzungen zu einer identifizierten oder identifizierbaren Person liefern, weisen einen Personenbezug iSv Art 4 Nr 1 DSGVO auf.

Für die Geltendmachung von Auskunftsrechten nach Art 15 Abs 1 DSGVO ist der Rechtsweg zulässig (Art 79 Abs 1).

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