Statistische Wahrscheinlichkeitsaussagen, die nicht bloße Prognose- oder Planungswerte darstellen, sondern subjektive und/oder objektive Einschätzungen zu einer identifizierten oder identifizierbaren Person liefern, weisen einen Personenbezug iSv Art 4 Nr 1 DSGVO auf.
Für die Geltendmachung von Auskunftsrechten nach Art 15 Abs 1 DSGVO ist der Rechtsweg zulässig (Art 79 Abs 1).