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Haushaltsversicherung: Wasserschaden iZm Wohnungsumbau

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/19VbR 2021, 33 - 34 Heft 1 v. 17.2.2021

Für das Vorliegen einer "Gefahr des täglichen Lebens" ist nicht erforderlich, dass solche Gefahren geradezu täglich auftreten; vielmehr genügt es, wenn die Gefahr erfahrungsgemäß im normalen Lebensverlauf immer wieder, sei es auch seltener, eintritt.

7 Ob 126/20k

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