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Irreführender "ab"-Preis

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/123VbR 2021, 218 - 219 Heft 6 v. 30.11.2021

Eine Werbung für einen Internettarif "ab 22 €" ist irreführend, wenn tatsächlich das Produkt zu diesem Preis nicht erhältlich ist, weil eine monatliche Kostenbelastung iHd anteiligen Servicegebühr von € 2,08 hinzukommt und der "ab"-Preis nur über Gutschriften erzielt werden kann, die im Haushalt des Verbrauchers das (zusätzliche Kosten verursachende) Bestehen von zwei aufrechten (kompatiblen) Mobilfunkverträgen beim Vertragspartner voraussetzen.

5 R 157/20z

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