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Mangelnde Kostentransparenz im Heimvertrag

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/56VbR 2020, 100 Heft 3 v. 29.5.2020

§ 27d Abs 4 KSchG bezweckt, dass klar zum Ausdruck kommt, für welche Leistungen (ihrer Art und ihrem Umfang nach) der Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe und für welche Leistungen der Heimbewohner aufkommt.

7 Ob 22/20s

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