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Tierhalterhaftung

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/55VbR 2020, 99 Heft 3 v. 29.5.2020

Die Anforderungen an die Verwahrungs- und Beaufsichtigungspflichten des Tierhalters dürfen nicht überspannt werden. Hier: Personenschaden der Kl, weil sie den Hund übersah, durch sein Bellen erschrak und stolperte - keine Haftung des Halters, der den 6 kg schweren Hund, der noch nie verhaltensauffällig geworden war, vor dem Supermarkt mit 1m Leinenlänge angebunden und ihm einen Beißkorb angelegt hat.

10 Ob 88/19t

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