Manchmal werden strittige Rechtsfragen schneller entschieden als erwartet: Bereits in seinem Urteil vom 20. 12. 2018, 6 Ob 131/18k (Rz 7) hat der OGH in einem obiter dictum die Klagemöglichkeit bei Verletzung von Betroffenenrechten vor den Zivilgerichten bejaht (s dazu .
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