vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Klauselprüfung von Zahlungsdiensten

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/84VbR 2019, 141 - 145 Heft 4 v. 23.7.2019

§ 6a KSchG soll dem Verbraucher nur das Recht auf Zahlung mittels Banküberweisung gewährleisten, gibt dem Unternehmer aber nicht das Recht, eine Einzugsermächtigung zu verlangen. Dem Verbraucher darf eine andere Zahlungsart nicht abgeschnitten werden. Lassen die AGB nur eine bestimmte Zahlungsart zu (hier: Lastschriftverfahren), ist dies wegen der Beschneidung der Wahlmöglichkeit des Verbrauchers gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

1 Ob 124/18v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!