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Gewährleistung: Kein Vorteilsausgleich

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/80VbR 2019, 137 Heft 4 v. 23.7.2019

Im Rahmen der Gewährleistung ist ein Vorteilsausgleich ausgeschlossen. Wird der Anspruch auf Verbesserung/Ersatz der Verbesserungskosten auf das Schadenersatzrecht (§ 933a ABGB) gestützt, ist ein Vorteilsausgleich dagegen zumindest dann vorzunehmen, wenn Gewährleistungsansprüche wegen Fristablaufs ausscheiden. Hier: Abzug "neu für alt" bei Erneuerung des mangelhaften Duschbereichs nach der Hälfte seiner Lebensdauer.

2 Ob 99/18z

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