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Ungültige Telefonverträge iZm Gewinnspielen

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/141VbR 2019, 223 - 224 Heft 6 v. 25.11.2019

Gem § 5b KSchG sind Verträge, die während eines vom Unternehmer eingeleiteten Anrufs iZm Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, nichtig. Das Erfordernis des "Zusammenhangs mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen" ist weit zu verstehen. Die Regelung erfasst insb auch Verträge, in denen ein Unternehmer die Weiterleitung von Lottotipps an Lottounternehmen zusagt.

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