Die Liste von Klauseln im Anh der Klausel-RL dient lediglich der Orientierung zur Beurteilung der Missbräuchlichkeit. Eine angeführte Klausel ist nicht zwangsläufig als missbräuchlich anzusehen, eine nicht angeführte Klausel kann gleichwohl missbräuchlich sein.
C-34/18Tóth gegen Erste Bank