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Lebensversicherung zur Kreditbesicherung und Spätrücktritt

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/122VbR 2019, 192 Heft 5 v. 14.10.2019

Hat ein VN seinem Kreditgeber zur Besicherung eines Kredits "sämtliche Rechte und Ansprüche" aus dem Lebensversicherungsvertrag abgetreten, so sind davon auch Rückforderungsansprüche nach einem Spätrücktritt gem § 165a VersVG aF umfasst. Dem VN als Zedent fehlt daher die Aktivlegitimation, den VR im eigenen Namen auf Zahlung zu klagen.

7 Ob 53/19y

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