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VBG § 52a

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5038/55/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( VBG § 52a ) Für den Fall, dass der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber eines Vertragsassistenten innerhalb des ihm eingeräumten Ermessens eine Verlängerung des Dienstverhältnisses vornehmen will, ist dieser Vorgang unter den in § 52 Abs 6 VBG genannten Voraussetzungen nicht deshalb unzulässig, weil es dem Vertragsassistenten am Doktorat oder einer gleich zu wertenden Eignung mangelt. In diesem Fall ist ihm durch Verlängerung um 2 Jahre die Möglichkeit einzuräumen, das fehlende Erfordernis zu erbringen. OGH 8 Ob A 198/98w v. 22.12.1998.

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