(UWG § 1, ABGB § 879) Die Verwertung der Kontakte eines ehemals bei einem Konkurrenten angestellt gewesenen Mitarbeiters durch seinen neuen Arbeitgeber ist durchaus üblich, so daß das Anbieten einer Leistung durch den neuen Arbeitgeber des ehemaligen Mitarbeiters an einen Kunden, der bisher im Geschäftskontakt mit dem Konkurrenzunternehmen gestanden ist, nicht als sittenwidrig bezeichnet werden kann. ASG Wien 22 Cga 143/93x v. 08.11.1995, rk.