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UVS Burgenland

RechtsprechungAstrid EdlingerRPA 2001, 73 Heft 2 v. 1.10.2001

Eine Anfrage des Auftraggebers nach Angebotsöffnung an einen Bieter hinsichtlich der Gewährung eines Skonto stellt eine unzulässige Preisverhandlung dar.

Die Berücksichtigung eines nach Angebotsöffnung gewährten Skontos widerspricht dem Verhandlungsverbot gem. § 39 Abs 1 BgldVergG, wonach Bieter nicht berechtigt sind, nach Angebotsöffnung ihr Angebot zu ändern.

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