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UStG 1972 § 4 Abs 5

Lohnsteuer und AbgabenARD 4853/35/97 Heft 4853 v. 15.7.1997

( UStG 1972 § 4 Abs 5 ) Zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei Umsätzen von Spielautomaten zählen sowohl sämtliche in den Automaten eingeworfene Bargeldbeträge („Bargeldeinwurf“) ungeachtet einer allfälligen Auszahlung von Gewinnen als auch die Freispielumsätze. VwGH 95/15/0023 v. 18.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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