( UStG § 12, RL 77/388/EWG ) Eingriffe des Fiskus in das Recht auf Vorsteuerabzug dürfen nicht unverhältnismäßig sein. Es verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn der Berechnung der vom Fiskus geschuldeten Zinsen im Falle der Freigabe des erstattungsfähigen Mehrwertsteuersaldos nicht der Tag als Verzinsungsbeginn zugrunde gelegt würde, an dem der betreffende Mehrwertsteuersaldo hätte erstattet werden müssen. EuGH Rs. C-286/94 v. 18.12.1997, Fall Molenheide.