( UStG § 11 Abs 1 ) Im Falle einer Diskrepanz zwischen Rechnung und geliefertem Gegenstand ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu versagen. VwGH 97/13/0116 und VwGH 96/13/0199 v. 30.09.1998. (Beschwerden abgewiesen)
( UStG § 11 Abs 1 ) Im Falle einer Diskrepanz zwischen Rechnung und geliefertem Gegenstand ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu versagen. VwGH 97/13/0116 und VwGH 96/13/0199 v. 30.09.1998. (Beschwerden abgewiesen)