( EStG § 15 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1 ) Dienstwohnungen am vom Familienwohnsitz entfernten Arbeitsort (Krankenhaus, Rehabilitationszentrum) von Arbeitnehmern (Ärzten) stellen auch dann einen steuerpflichtigen Sachbezug dar, wenn durch sie die jederzeitige Erreichbarkeit der Ärzte als eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren der Krankeneinrichtungen garantiert werden soll und die Arbeitnehmer ihren Familienwohnsitz beibehalten.
VwGH 97/13/0180 v. 16.12.1998