( UStG § 11, § 12 ) Rechnungen, die nicht über die tatsächlich gelieferten Gegenstände, sondern über ein „aliud“ erstellt worden sind, vermitteln kein Recht auf Vorsteuerabzug. VwGH 99/14/0023 v. 23.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)
( UStG § 11, § 12 ) Rechnungen, die nicht über die tatsächlich gelieferten Gegenstände, sondern über ein „aliud“ erstellt worden sind, vermitteln kein Recht auf Vorsteuerabzug. VwGH 99/14/0023 v. 23.03.1999. (Beschwerde abgewiesen)