( UStG § 10 ) Bei wirtschaftlicher Einheit des Verkaufes eines gebrauchten Kfz einerseits und dessen vorheriger Reparatur und Instandsetzung andererseits ist dies auch umsatzsteuerrechtlich als eine Leistung zu beurteilen, ohne dass es zulässig wäre, einen einheitlichen Geschäftsvorgang zum Zweck einer günstigeren Umsatzbesteuerung in seine Bestandteile zu zerlegen. VwGH 95/13/0144 v. 22.04.1998. (Beschwerde abgewiesen)