Die Urteilsangleichung ist ein in der Praxis wichtiges strafprozessuales Thema: Bei Abweichungen des verkündeten vom schriftlich ausgefertigten Urteil(sspruch) wird ein „Angleichungsbeschluss“ für zulässig erachtet, obwohl die StPO nur eine Urteilsberichtigung vorsieht. Ist das gesetzeskonform? Und welche Folgen hat es für das Rechtsmittelverfahren?
Deskriptoren: Strafprozessrecht; Berichtigung; Urteilsspruch; Verkündung; Ausfertigung; Urteilsnichtigkeit.