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§ 120 StGB und die Meinungsfreiheit nach Art 10 EMRK

AufsätzeRichard Soyer , Philip Marsch22Die Autoren sind Rechtsanwältevertreten im Zusammenhang mit dem Ibiza-Video den als Beschuldigten geführten Wiener Rechtsanwalt M. Sie bedanken sich herzlich bei Prof. Dr. Bernd Holznagel, Universität Münster, für das inspirierende Fachgespräch im Herbst 2019, das InhaltGrenzen des Art 10 EMRK zum Gegenstand hatte.JSt 2020, 210 Heft 3 v. 15.5.2020

Der OGH hat sich in der im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) bereits zugänglichen Entscheidung vom 23.1.2020, 6 Ob 236/19b11Der wesentliche Inhalt findet sich auch in diesem Heft auf Seite 254 ff., die in einem Provisorialverfahren im Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Video ergangen ist, unter Zugrundelegung der strafrechtlichen Judikatur und Literatur klar zur Veröffentlichung positioniert. Er betrachtet diese als „außergewöhnlich großen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse.“ Die Veröffentlichung und Beiträge dazu sind daher nach Art 10 EMRK gerechtfertigt. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Es bleiben Folgeentscheidungen der Strafgerichte in dieser Sache abzuwarten, die auf einer breiteren Tatsachengrundlage zu treffen sein werden.

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