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UrlG § 4 Abs 5

ArbeitsrechtARD 5029/7/99 Heft 5029 v. 21.5.1999

( UrlG § 4 Abs 5 ) Die Verjährungsbestimmung des § 4 Abs 5 UrlG schließt die Anwendung der allgemeinen Verjährungsfrist des ABGB und einen Verfall des Urlaubsanspruchs aus. ASG Wien 25 Cga 255/96v v. 24.03.1998, rk. (ZAS Jud. 2/1999)

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