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URG-Haftung und Entlastungsbeweis

Judikatur ZIKZIK 2006/81ZIK 2006, 66 Heft 2 v. 25.4.2006

§ 1 URG, § 22 URG, § 27 URG

Das Unternehmen ist zur Einleitung der gerichtlichen Reorganisation nicht verpflichtet. Obwohl keine Verpflichtung zur Verfahrenseinleitung besteht, normiert das Gesetz eine Haftung des Organs wegen Unterlassung der Antragstellung. Die Haftung ist eine reine Erfolgshaftung.

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