§ 879 ABGB, § 1153 ABGB, § 10 Abs 6 MusiklehrerG 2014 Stmk, § 8 Abs 3 GVBG Stmk
Im Allgemeinen ist eine Berechtigung zur einseitigen Änderung eines Vertrages durch den wirtschaftlich typischerweise stärkeren Vertragspartner eine ungewöhnliche, in der Regel den schwächeren Vertragsteil gröblich benachteiligenden Vereinbarung. Für ihre Zulässigkeit