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Begriff des Betriebes und allgemeiner Kündigungsschutz

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/81wbl 2018, 279 Heft 5 v. 1.5.2018

§ 34 Abs 1 ArbVG, § 105 Abs 1 ArbVG, § 105 Abs 2 ArbVG, § 107 ArbVG, § 134 Abs 3 ArbVG

Die Sonderregelung des Betriebsbegriffes für Luftverkehrsunternehmen in § 134 Abs 3 ArbVG kommt nur zur Anwendung, wenn das Unternehmen ihren Hauptgeschäftssitz im Inland hat.

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