vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unzulässige Passagen im Dienstzeugnis

ArbeitsrechtARD 5586/4/2005 Heft 5586 v. 26.4.2005

§ 39 AngG - Auch Formulierungen in einem Dienstzeugnis, die nach dem allgemeinen Sprachgebrauch durchaus positiv aufgefasst werden - zB „hat zu unserer Zufriedenheit gearbeitet“, „hatte ein gutes Verhältnis zu Kollegen“ oder „verhielt sich korrekt“ -, die aber nach dem Sprachgebrauch der maßgeblichen Verkehrskreise eine eindeutig schlechte Beurteilung darstellen, sind unzulässig, weil sie objektiv geeignet sind, dem Arbeitnehmer die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes zu erschweren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte