Der Beitrag stellt die grundsätzlichen handels- und steuerrechtlichen Aspekte von American Depositary Receipts (= ADR) dar. Handelsrechtlich existieren zwei Formen von ADR-Programmen, das „unsponsored ADR program“ und das „sponsored ADR program“. Aus steuerrechtlicher Sicht ist die Kapitalertragsteuerbelastung in der Höhe von (zur Zeit) 11 % für den in den USA ansässigen Aktionär hervorzuheben.