Das Thema der Unternehmensbewertung spielt abgabenrechtlich insbesondere im Bereich der Umgründungen eine Rolle. Dabei ist seit jeher eine grundsätzliche Maßgeblichkeit der betriebswirtschaftlichen Grundsätze anerkannt. Eine Diskussion hat sich dann ergeben, wenn infolge der Unmöglichkeit einer punktgenauen Bewertung eines Unternehmens eine Bandbreite richtiger Ergebnisse denkmöglich ist, die Finanzverwaltung aber im Einzelfall den Verdacht hatte, dass die Bewertung nicht innerhalb der angenommenen Bandbreite liegt.