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Unterlassung der Krankmeldung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1998, 484 Heft 8a v. 15.8.1998

§ 8 Abs 8 AngG, § 27 Z 4 AngG
§ 82 lit f GewO
§ 4 Abs 4 EFZG

1. Der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtenverletzung iSd § 82 lit f Fall 2 GewO entspricht dem inhaltsgleichen Tatbestand des § 27 Z 4 Fall 2 AngG.

2. Die Unterlassung der (rechtzeitigen) Krankmeldung alleine rechtfertigt keine Entlassung, sondern zieht nur den Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruches für die Zeit der Säumnis nach sich.

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