vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsansprüche von geschiedenen Ehepartnern

BetriebswichtigesARD 5124/19/2000 Heft 5124 v. 23.5.2000

( § 94 ABGB ) Der Unterhaltsanspruch des schlechter verdienenden geschiedenen Ehepartners beträgt auch dann 40% des gemeinsamen Einkommens abzüglich des Eigeneinkommens, wenn das überdurchschnittliche Einkommen des besser verdienenden Ehepartners auf einem überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz beruht.

OGH 27.04.1999, 1 Ob 288/98d

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte