( § 140 ABGB ) Bei weit überdurchschnittlichen (materiellen) Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen wird das unterhaltsberechtigte, nicht vom Elternhaus losgelöst lebende Kind, das seinen Präsenzdienst ableistet, durch den Erhalt der Sach- und Geldleistungen des Bundes im Rahmen des Heeresgebührengesetzes (HGG) nicht selbsterhaltungsfähig.
OGH 22.02.2000, 1 Ob 262/99g