BEinstG: § 8
OLG Wien 26. 6. 2018, 8 Ra 46/18w
Im vorliegenden Fall wurde der Kläger von seinem Arbeitgeber gekündigt, ohne dass dieser wusste oder wissen hätte müssen, dass der Kläger wenige Tage vor Ausspruch der Kündigung einen Antrag auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten iSd BEinstG gestellt hat. Der Kläger brachte daraufhin eine Kündigungsanfechtungsklage nach den Bestimmungen des BEinstG ein und führte aus, dass die Kündigung nach § 8 Abs 2 BEinstG rechtsunwirksam sei, falls seinem Antrag beim zuständigen Sozialministeriumservice auf Einstufung als begünstigter Behinderter stattgegeben werde.