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Kündigung eines begünstigten Behinderten: Zustimmung des Behindertenausschusses bei Betriebseinstellung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6618/9/2018 Heft 6618 v. 4.10.2018

BEinstG: § 8 Abs 2, Abs 4

OGH 19. 7. 2018, 8 ObA 36/18d

Der Arbeitgeber vertritt in seiner außerordentlichen Revision die Auffassung, dem Arbeitnehmer sei, obgleich er ihn als begünstigten Behinderten entgegen § 8 Abs 2 BEinstG ohne Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt habe, wegen Einstellung des Betriebs keine Kündigungsentschädigung analog § 1158 Abs 3 ABGB, § 21 AngG zuzusprechen. Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO zeigt der Arbeitgeber damit aber nicht auf.

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