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Ungesicherter Schadenersatzanspruch

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/107wbl 2018, 346 Heft 6 v. 1.6.2018

§ 1 Abs 2 Z 1 IESG, Art 3 Richtlinie 2008/94/EG

Schadenersatzansprüche eines Arbeitnehmers sind nur dann nach dem IESG gesichert, wenn sie aus dem Arbeitsverhältnis resultieren. Auch aus der Insolvenz RL 2008/94/EG ergibt sich nichts anderes. Schadenersatzansprüche wegen einer diskriminierenden Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses sind daher nicht gesichert.

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