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Fälligkeit von Urlaubszuschuss

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/108wbl 2018, 346 Heft 6 v. 1.6.2018

§ 3a Abs 1 IESG, § 11 Abs 3 KollV Angestellte/Bäckereigewerbe

Beim Urlaubszuschuss handelt es sich um eine Sonderzahlung, die einen Entgeltbestandteil des jeweiligen Kalenderjahres bildet.

Verbraucht ein Arbeitnehmer im laufenden Jahr noch einen Resturlaub aus dem Vorjahr, ändert das nichts an der Fälligkeit des Urlaubszuschusses für das laufende Jahr.

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