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Ungebührliche Äußerungen über Auswahlverfahren des Arbeitgebers

ArbeitsrechtARD 5075/7/99 Heft 5075 v. 12.11.1999

( VBG § 34 Abs 2 lit b, § 32 Abs 2 ) Eine bloß allgemein gehaltene ungebührliche Äußerung über ein Auswahlverfahren des Arbeitgebers begründet weder eine Ehrverletzung noch eine gröbliche Verletzung von Dienstpflichten.

OGH 9 Ob A 238/98k v. 11.11.1998

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