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Unfallversicherungsschutz bei Wegunfällen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2014, 21infas 2014, 120 Heft 3 v. 1.5.2014

Auch bei erheblichen Umwegen bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn der innere Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen des Weges und der versicherten Tätigkeit bestehen bleibt.

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