UStG § 2, § 4 Abs 7
Die Übertragung eines Unternehmens stellt dann einen unentgeltlichen - und damit nicht steuerbaren - Vorgang dar, wenn Unentgeltlichkeit das Handeln des Unternehmensübereigners bestimmt hat. Ein auffallendes Mißverhältnis zwischen Leistung (Übergabe eines Unternehmens) und Gegenleistung (hier: Ausgedinge und Schuldübernahme) spricht für das Bild einer unentgeltlichen Geschäftsübertragung.