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Unanfechtbarkeit von EuGH-Vorlagebeschlüssen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4850/33/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( EG-Vertrag Art 177, ZPO § 192 ) Der Beschluss eines Gerichts den Prozess zu unterbrechen und den EuGH um Auslegung von gemeinschaftsrechtlichen Rechtsfragen zu ersuchen, unterliegt keinem innerstaatlichen Rechtsmittel.

OGH 16 Ok 9/96 v. 09.12.1996

Der Vorlagebeschluss eines nicht letztinstanzlichen Gerichts ist aus nachstehenden Gründen stets unanfechtbar:

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