( EStG § 22 ) Der Geschäftsführer einer GmbH, der als Organ in den Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist und den Weisungen der Gesellschaft, die sich aus der Bestellung zum Geschäftsführer, aus dem Anstellungsvertrag und aus den Gesellschafterbeschlüssen - in Verbindung mit den gesetzlichen Vorschriften - ergeben können, zu folgen hat, ist nicht selbständig. Bundesfinanzhof/BRD .. v. 09.10.1996. (Betriebs-Berater 1997/1034, Heft 20)